SATZUNG DES DEUTSCH-RUANDISCHEN KULTURVEREINS „AKAGERA-RHEIN e.V.“
 

§ 1 Name und Sitz

1.1 Der Verein erhält den Namen „AKAGERA-RHEIN“ (Deutsch-Ruandischer Kulturverein). Nach ihrer Eintragung ins Vereinsregister erhält der Vereinsname den Zusatz „e. V." (eingetragener Verein). Die abgekürzte Form des Vereinsnamens lautet „A–R “.

1.2 Der Verein Akagera-Rhein hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Bonn.

1.3 Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember.

§ 2 Grundsätze, Zweck und Mittel

Der „A-R“ ist ein demokratischer Verein, der demnach ausschließlich nach demokratischen Regeln organisiert ist und arbeitet. Er verfolgt folgende Ziele:
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Die Satzung des Akagera-Rhein e.V wurde vom Amtsgericht Bonn gehnemigt. Die vollständige Ausführung kann bei berechtigten Gründen im Sekretariat des vereins oder bei Vollversammlungen eingesehen werden.